Die bisherige so genannte Zahlungsverzugsrichtlinie1 wurde am 16.2.2011 durch eine Neufassung2 abgelöst. Die Umsetzung der entsprechenden Regelungsvorgaben in nationales Recht hat bis spätestens 16.3.2013 zu erfolgen. Dies soll in Österreich durch ein neu geschaffenes Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) geschehen, zu dem inzwischen ein Begutachtungsentwurf des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) vorliegt.3