I. Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts als Forschungsgegenstand
Rechtsharmonisierungen und -vereinheitlichungen gehören zum europarechtlichen „Tagesgeschäft“. Es gibt Rechtsbereiche, die weitgehend harmonisiert oder überhaupt fast nur europarechtlich geregelt sind, und solche, die einem geringeren unionsrechtlichen Einfluss unterliegen und deshalb in den Mitgliedstaaten auch divergent geregelt sind. Dann mögen sich Fragen stellen wie die, ob eine Rechtsangleichung sinnvoll oder geboten ist, oder die, wie es zu diesen Unterschieden in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen kam.