Zu den Standortbestimmungen, die Verfassungen typischerweise vornehmen und die Verfassungsgerichte infolgedessen beschäftigen, gehört auch jene zum Völkerrecht.1 So ist die Festlegung des Verhältnisses des innerstaatlichen Rechts zum Völkerrecht Gegenstand legendärer höchstgerichtlicher Judikate geworden.2 Nicht zuletzt der VfGH hat sich bereits vielfach zu diesem Verhältnis geäußert.3