vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ante portas oder intra muros: Der VfGH und die völkerrechtskonforme Interpretation

AufsätzeAndreas Th. Müller**Univ.-Prof. MMag. Dr. Andreas Th. Müller, LL.M. (Yale), Institut für Europarecht und Völkerrecht, Universität Innsbruck, Innrain 52, 6020 Innsbruck, Österreich, <andreas.mueller@uibk.ac.at >.ZÖR 2021, 91 Heft 1 v. 15.3.2021

Zu den Standortbestimmungen, die Verfassungen typischerweise vornehmen und die Verfassungsgerichte infolgedessen beschäftigen, gehört auch jene zum Völkerrecht.11Vgl Albrecht Weber, Europäische Verfassungsvergleichung (2010) 418 ff. So ist die Festlegung des Verhältnisses des innerstaatlichen Rechts zum Völkerrecht Gegenstand legendärer höchstgerichtlicher Judikate geworden.22Etwa US Supreme Court, Murray v The Charming Betsy, 6 US 64 (1804); BVerfGE 111, 307 (Görgülü); vgl aber auch EuGH (GK) 03.09.2008 verb Rs C-402/05 P und C-415/05 P (Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission) ECLI:EU:C:2008:461. Nicht zuletzt der VfGH hat sich bereits vielfach zu diesem Verhältnis geäußert.33Vgl etwa die Nachweise in Heinz Mayer/Gabriele Kucsko-Stadlmayer/Karl Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts11 (2015) 110 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!