Einleitung
Welche Entscheidung sieht der VfGH selbst als seine Gelungenste an? Ohne einen aus mehreren Personen bestehenden Rechtsspruchkörper psychologisieren zu wollen, scheint diese Frage nicht beantwortet werden zu können. Oder vielleicht doch? Die empirische Rechtswissenschaft, und damit einhergehend die Analyse quantitativer juristischer Daten, nimmt auch im Verfassungsrecht eine zunehmend präsentere Rolle ein.1 Im Rahmen dieses Beitrags wird die Antwort auf die Umfrage auf eine quantitative Analyse der Zitationspraxis des VfGH gestützt.2 Dies basiert auf der Vermutung, dass die praktische Relevanz einer Entscheidung – mit gewissen Abstrichen3 – von der Häufigkeit abgeleitet werden kann, mit welcher sie zitiert wird.