I. Prolog: Von der Kritik der Menschenrechte zum Asylrecht
Den Soundtrack zu den rechtswissenschaftlichen Diskursen über den „langen Sommer der Migration“ von 2015 liefert Hannah Arendt.1 In einem kleinen, aber dichten Essay2 beschreibt sie die Situation der „Staatenlosen“ nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Angesicht der massiven Fluchtbewegungen erwiesen sich die universellen, also von jedem Status unabhängigen Menschenrechte, so Arendt, als unfähig, Menschen Schutz zu gewähren, die – wie auch Arendt selbst – durch nationalsozialistische Ausbürgerungen staaten-, ja statuslos wurden. Dieses Unvermögen führt sie auf „auffällige [...] Mängel an Wirklichkeitssinn“3 zurück, an denen die Menschenrechte, konkret auch in Gestalt