„Demokratische Legitimation“ ist eines jener Konzepte der Rechtswissenschaften, die ganz selbstverständlich verwendet werden. Es ist in der Regel auch nicht schwer, sie über das Wahlrecht oder über Weisungszusammenhänge zu begründen. Viel schwieriger ist es jedoch, nach den institutionellen Formen, mit denen sie in der Tätigkeit von Regierungen und Parlamenten hergestellt wird, zu fragen. Mit diesen setzt sich Rechtswissenschaft nur selten und wenn, dann meist nur auf der Ebene des Verfassungsrechts auseinander. Die Binnenorganisation von Regierungen und Parlamenten bleibt damit eine Frage, mit der man sich vornehmlich im Innenbereich dieser Institutionen befasst. Das hat oft zur Folge, dass jene, die von außen darauf schauen, nur jene Teilbereiche erfassen können, die auch öffentlich werden. Bei jenen, die im Inneren der Institutionen sind, kann das dazu führen, die Außensicht zu vernachlässigen, da diese ohnehin nicht in der Lage ist, zu erfassen, worum „es wirklich geht“. Hier wie dort werden dann Argumente auf einzelne Begriffe wie „Autonomie“, „Selbstorganisation“ oder „Gewaltentrennung“ verkürzt, aber besser nicht hinterfragt.