Finanzhilfen im internationalen und unionalen Rahmen weisen eine Regelungstechnik auf, die mit dem Begriff „Konditionalität“ bezeichnet wird. Obwohl die Konditionalität nicht erst mit Schaffung der „Eurorettungsschirme“ (ab 2010), sondern spätestens seit der um die Jahrtausendwende insb mit Blick auf die Kreditpraxis des Internationalen Währungsfonds (IWF) intensiv geführten Globalisierungsdiskussion im Brennlicht politischen Interesses steht, lag zu dieser Regelungstechnik bis vor kurzem keine Monographie vor, die dieses Phänomen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive umfassend beleuchtet. Das vorliegende Werk, das im Wintersemester 2018/19 von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als Dissertation angenommen wurde, leistet einen Beitrag dazu, diese Forschungslücke mit Blick auf die Konditionalität der Finanzhilfen für Eurostaaten zu schließen, indem es diese einer völkerrechtlichen und insb unionsrechtlichen Untersuchung unterzieht.