Hwangs Buch beruht auf der eingangs vorgestellten These, der Judikatur sowohl des BVerfG als auch des EuGH sowie des EGMR lägen hinsichtlich der Abgrenzung nationales Recht – Europarecht im weitesten Sinne dualistische Konstruktionen zugrunde, die vor allem einer Kompetenzabgrenzung zu den jeweils eigenen Gunsten verhelfen sollten. Dies schade der Fortentwicklung des europäischen Mehrebenensystems (einschließlich des Menschenrechtsschutzes), weil die Möglichkeit der „Abstimmung“ und „Ergänzung“ zwischen materiellen Vorgaben der verschiedenen Ebenen dabei in den Hintergrund trete (3). Als Gegensatz zu dieser mutmaßlich herrschenden Lehre schlägt die Autorin eine monistisch beeinflusste „Rahmenorientierung“ einschließlich einer „Entmaterialisierung“ vor, mit dem Ziel eines „menschenrechtsfreundlichen, weil freiheitsbasierten europäischen Mehrebenensystems“ (4).