Zusammenfassung Der Beitrag geht der Frage nach, welche „gleichheitsbezogene“ Bedeutung den grundrechtsdogmatischen Argumentationsfiguren der Verhältnismäßigkeit und der Sachlichkeit im Rahmen der Gleichheitsprüfung zukommt. Er nimmt seinen Ausgangspunkt bei einer schlaglichtartigen tour d’horizon über für die Themenstellung wesentliche Diskussionslinien der Gleichheitsdogmatik mit besonderem Blick auf die einschlägige Rechtsprechung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zum allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG. Dies schließt einen kurzen Perspektivenwechsel von derjenigen wissenschaftlichen Suche nach dogmatischer Struktur und Ordnung zu jener der Prioritäten und Bedingungen des verfassungsrichterlichen Entscheidungsprozesses ein. Der Beitrag mündet in Gedanken zu einer materiellen Bereichsdogmatik des Gleichheitsgrundsatzes und insofern im Versuch, auf die bei der Konferenz gestellte Frage eine Antwort zu geben.