Zusammenfassung Das Gleichheitsgebot gehört zu den Leitprinzipien moderner Rechts- und Moralkonzeptionen. Man kann aus ihm allerdings nicht unmittelbar auf konkrete Gleichbehandlungsgebote schließen. Dies wirft für die Rechtsordnung die
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Frage auf, wie mit Gleichheitsgeboten umzugehen ist; dies betrifft insbesondere den allgemeinen Gleichheitssatz. Formalisierungen und Materialisierungen helfen insoweit nicht weiter. Schließlich stellt sich die Frage, wie sich das Gleichheitsgebot zu den zahlreichen faktischen Ungleichheiten verhält.