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Gleichheit als Rechtsprinzip in Europa

AufsätzeWalter Berka**em. Univ. Prof. Dr. Walter Berka, Fachbereich Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Universität Salzburg, Kapitelgasse 5–7, 5020 Salzburg, Österreich, <walter.berka@sbg.ac.at >.ZÖR 2019, 651 Heft 4 v. 5.12.2019

Zusammenfassung Gleichheit als ein europäisches Rechtsprinzip entfaltet sich in einer Grundrechtsordnung der Einheit und Vielheit. Die Einheit drückt sich in der übergreifenden Geltung der Rechtsgleichheit aus. Gleichheit wird als ein durchgängiges Rechtsprinzip und als Grundrecht in den nationalstaatlichen Verfassungen Europas ebenso anerkannt wie in der Rechtsordnung der Europäischen Union und in der europäischen Menschenrechtsordnung. Die Vielfalt kommt in den dogmatischen Feinstrukturen, den unterschiedlichen Kompetenzen der zuständigen Gerichte und in den inhaltlichen Konkretisierungen der Rechtsgleichheit zum Tragen, in denen sich die Vielfalt der europäischen Gesellschaften spiegelt. Wer nach dem Gleichheitsprinzip als einem übergreifenden europäischen Rechtsprinzip fragt, wird am ehesten im Bereich der Diskriminierungsverbote fündig.

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