Zusammenfassung Der Rechtspositivismus will das positive Recht distanziert „beschreiben“. Er will es beschreiben und es dennoch als etwas Normatives erfassen. Das bedeutet, dass er „beschreiben“ will, was das positive Recht im Einzelfall fordert. Und selbst wenn das nicht immer möglich sein mag, weil das Recht mitunter objektiv unklar ist, ist dies ein wesentliches Anliegen des rechtspositivistischen Ansatzes. Wenn er diese Aufgabe nicht erbringen könnte, wäre es mit der Rechtswissenschaft nichts. Sie würde nichts leisten. Sie wäre nicht praxisrelevant. Um ihre wissenschaftliche Aufgabe aber erfüllen zu können, müssen Rechtspositivisten wissen, was es bedeutet, eine Rechtsnorm richtig anzuwenden. Um die Bedeutung korrekter Normanwendung