Zusammenfassung Mit Art 47 GRC wächst der Druck auf das Eigenprozessrecht der EU weiter, sich von seiner bisherigen Rechtsakt-Bezogenheit zu lösen und stattdessen das individuelle Recht ins Zentrum des Rechtsschutzsystems zu stellen. Gebraucht wird dafür eine allgemeine Rechtsverletztenklage, die die gegenständliche Begrenztheit insbesondere der Nichtigkeitsklage überwinden hilft. Der Beitrag will zeigen, dass es die Amtshaftungsklage nach Art 268 und 340 Abs 2 AEUV ist, die diese Aufgabe hervorragend übernehmen kann.