Zusammenfassung Für die Vorschreibung der Wiener Parkometerabgabe bestehen verschiedene Vorgaben auf gesetzlicher Ebene und Ausführungsvorschriften in Form von Verordnungen. Die Parkometerabgabe kann demnach sowohl in pauschalierter als auch in nicht-pauschalierter Form entrichtet werden. Im Falle der Pauschalierung dient vor allem ein Parkpickerl (Parkkleber) als Kontrolle der Abgabenentrichtung. Darunter ist eine Ausnahmebewilligung iSd § 45 Abs 4 Z 1 StVO zu verstehen.