Zusammenfassung Nach Klärung der primärrechtlichen Vorgaben für Solidarität in der gemeinsamen Asylpolitik sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch der EU gegenüber Individuen setzt sich diese Arbeit mit dem Dublin-System als wichtigstem und problematischstem Bereich des einschlägigen Sekundärrechts auseinander. Dabei wird insbesondere auf die jüngere, nicht von Solidaritätserwägungen sondern grundrechtlich motivierte Rechtsprechung des EGMR und des EuGH eingegangen.