Zusammenfassung Die Frage, ob die im Zuge der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführte Bescheidbeschwerde als ordentliches oder außerordentliches Rechtsmittel zu werten ist, ist umstritten. Der nachstehende Beitrag kommt zum Ergebnis, dass es sich dabei um eine neue Art von ordentlichem Rechtsmittel handelt.