Zusammenfassung Mit dem Vertrag von Lissabon fanden die nationalen Parlamente erstmals Aufnahme in den Vertragstext, womit ihre institutionelle Stellung – wie auch die des Europäischen Parlaments – in vieler Hinsicht gestärkt wurde. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung will dieser Beitrag den bestehenden Rechtsrahmen für interparlamentarische Zusammenarbeit skizzieren und fragen, ob er geeignet ist, um einerseits den Demokratieproblemen der EU zu begegnen und andererseits den Status und die Entscheidungsgewalt aller betroffenen Parlamente angemessen zu berücksichtigen.