Zusammenfassung Art 47 GRC, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht gewährleisten soll, zählt zu den markantesten unionsrechtlichen Vorgaben für die Grundrechtsträger auf unionaler und mitgliedstaatlicher Ebene, die mit dem Vertrag von Lissabon Primärrechtsstatus erhalten haben. Die vorliegende Arbeit zeigt anhand der Rechtsprechung des EuGH auf, welche Konsequenzen sich daraus bisher ergeben haben.