Zusammenfassung In den Jahresberichten über die Tätigkeiten der Justizbehörden finden sich auch in Italien seit einigen Jahren eigene Abschnitte über den „Dialog“ zwischen nationalen und supranationalen Gerichtshöfen. Darin drückt sich das Bewusstsein der italienischen Justiz aus, Teil eines supranationalen Gesamtsystems zu sein, zu dem sowohl die EMRK als auch das Unionsrecht gezählt werden. Nach allgemeiner Ansicht ist das Gesamtsystem des Grundrechtsschutzes keine hierarchische Pyramide, sondern eine Struktur, in der die einzelnen Akteure miteinander vernetzt sind. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der bekannten Entwicklung zu einem europäischen Mehrebenensystem des Grundrechtsschutzes auf die italienische Rechtsordnung, unter besonderer Berücksichtigung der Unionsgrundrechte.