Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage der Zulässigkeit der völkerrechtskonformen Auslegung von Unionsrecht. Während die völkerrechtskonforme Auslegung von Sekundärrecht idR geboten erscheint – dies spiegelt sich auch in der Judikatur des EuGH wider – ist fraglich, inwieweit dies auch für Unionsprimärrecht
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