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Wann muss ein Gericht die Aufhebung eines Gesetzes beim VfGH beantragen?**Schriftliche und mit Fußnoten versehene Fassung eines am 21.01.2013 an der Universität Salzburg gehaltenen Vortrags. Für die Einladung sowie einen ausführlichen, in die Grundlagen juristischer Methodologie gehenden Meinungsaustausch im Herbst 2011 möchte ich Herrn Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs auf diesem Wege sehr herzlich danken. Die im Mai 2013 erneut aufgeflammte politische Debatte um die Einführung einer „Gesetzesbeschwerde“ konnte nur noch in Ansätzen berücksichtigt werden.

AufsatzAndreas W. WimmerZÖR 2013, 417 Heft 2 v. 1.6.2013

Zusammenfassung Die folgende, auf die österreichische Verfassungsrechtslage bezogene Untersuchung geht der Frage nach, wann ein Gericht die Aufhebung eines Gesetzes beim VfGH zu beantragen hat. Eine Sichtung der Literatur, vor allem aber der Rechtsprechung, zeigt, dass die Antwort auf diese scheinbar leicht zu beantwortende Frage umstritten ist. In engem Zusammenhang mit den unterschiedlichen Auffassungen steht die verfassungspolitische Diskussion um die Einführung einer sogenannten „Gesetzesbeschwerde“ und die methodologische Diskussion um die Zulässigkeit der verfassungskonformen Interpretation von Gesetzen. Wie zu zeigen sein wird, ist die verschiedentlich vertretene Meinung, die österreichische Bundesverfassung ermächtige die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit

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