Zusammenfassung Die trotz aller Krisen fortschreitende europäische Integration führt dazu, dass europäisches Verwaltungsrecht ein aktuelles Thema bleibt. Dabei wird unter dem Begriff an dieser Stelle sowohl der Vollzug des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten als auch das sogenannte Eigenverwaltungsrecht der Union sowie das Kooperationsverwaltungsrecht verstanden. Auf Basis einer notwendig unscharf bleibenden Abgrenzung des Verwaltungsbegriffs will der Beitrag überblickshaft der Funktion europäischer Verfahrensgrundsätze nachgehen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Einflüsse der EuGH-Rechtsprechung und des Unionsrechts auf das Verwaltungsverfahrensrecht der Mitgliedstaaten vielschichtig sind: „Die“ Europäisierung in einem singulären Verwirklichungsmodus gibt es nicht. Nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Materie wird für eine verstärkte grundlegende Reflexion