Zusammenfassung Die Verwaltungsgerichtsbarkeit bildet ein zentrales Element des Rechtsstaats. Zur Kennzeichnung des österreichischen Modells der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden wesentliche Strukturelemente herausgearbeitet und die Verwaltungsgerichtsbarkeit funktionell, organisatorisch und verfahrensrechtlich betrachtet. Insbesondere veranlasst durch den Einfluss der EMRK und zunehmend auch des Unionsrechts vollzieht sich ein Wandel der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der vor allem in einer durch Grundrechte geprägten, stärker materiellrechtlichen Sichtweise auf die Erfordernisse des Rechtsschutzes deutlich wird.