Zusammenfassung Die Verteidigungskapazität eines Landes ist nicht nur eine Frage der politischen Opportunität, sondern auch der Anforderungen, welche verfassungs- und völkerrechtliche Normen an die Verteidigungskompetenz und deren konkrete Umsetzung stellen. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Anforderungen für den Fall der Schweiz und schlägt dabei den Bogen von den verteidigungsrelevanten Bestimmungen der Bundesverfassung über allgemeine völkerrechtliche Verpflichtungen gemäss der UN-Charta, dem UNO-Pakt II, der EMRK und nach dem internationalen humanitären Konfliktsrecht bis zu weiteren speziellen völkerrechtlichen Verpflichtungen wie etwa dem Neutralitätsrecht oder dem Schutz völkerrechtlich geschützter Gebäude und Personen. Mit Hilfe dieser Analyse wird näher bestimmt, wie und nach welchen Kriterien die Verteidigungskompetenz der Schweiz ausgestaltet sein muss und wie vor diesem Hintergrund das im viel diskutierten Armeebericht 2010 skizzierte zukünftige Leistungsprofil der Armee einzuschätzen ist.