Zusammenfassung Das Verwaltungsverfahren ist ein Instrument der Anwendung von allgemeinen Normen auf einen Sachverhalt in öffentlich-rechtlichen Verhältnissen. Die Behörde hat dabei eine Doppelrolle inne – sie betreut das Gemeinwohl, dem die Interessen der konkreten Parteien nicht übergeordnet sein dürfen, zugleich entscheidet sie gemäß der Legalität durch den verfahrensleitenden Organwalter bei der Lösung einer zumindest potentiellen Interessenkollision. Die Behörde ist also als Hoheitsvertreter verpflichtet, die Wahrnehmung der Rechte einer Partei zu gewichten und dabei auch den Schutz des öffentlichen Interesses im konkreten Verwaltungsfachgebiet zu gewährleisten.