Der Sachverständige ist dazu angehalten, in Kenntnis der komplexen Verfahrensmaterie und der regionalpolitischen Verhältnisse eine fundierte Einschätzung der zeitlichen Dimension eines Umwidmungsprozesses von Freiland in Bauland vorzunehmen.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.