OLG Hamm, 13.02.2014, I-22 U 98/13
Lizenzhöhe für Fotos
Die Honorarempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft Fotomarketing (MFM) sind nur bei professionellen Fotos heranzuziehen, bieten aber auch für andere Fotobewertungen einen Anhaltspunkt. Im Konkreten handelte es sich um „semi-professionelle Arbeiten“ mit erheblichen Qualitätsmankos, weshalb ein Abschlag von den MFM-Empfehlungen von 60 % angemessen war.

