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OLG Hamm, Urteil, 13.02.2014, I-22 U 98/13 – Lizenzhöhe für Fotos

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/69ZIR 2014, 201 Heft 3 v. 1.7.2014

OLG Hamm, 13.02.2014, I-22 U 98/13
Lizenzhöhe für Fotos

Die Honorarempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft Fotomarketing (MFM) sind nur bei professionellen Fotos heranzuziehen, bieten aber auch für andere Fotobewertungen einen Anhaltspunkt. Im Konkreten handelte es sich um „semi-professionelle Arbeiten“ mit erheblichen Qualitätsmankos, weshalb ein Abschlag von den MFM-Empfehlungen von 60 % angemessen war.

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