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LG Köln, Beschluss 24.01.2014, 209 O 188/13 – Streaming ≠ Vervielfältigung

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/68ZIR 2014, 201 Heft 3 v. 1.7.2014

LG Köln, 24.01.2014, 209 O 188/13
Streaming ≠ Vervielfältigung

Wenn Video-Dateien nur im Webbrowser angesehen werden, also im Wege des sog. Streamings, so liegt darin keine Vervielfältigung oder andere urheberrechtsrelevante Handlung.

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