OLG München, 04.07.2013, 27 U 5038/12
Vorname hat idR keine Namensfunktion
Ein bloßer allgemeiner Vorname, ohne weitere kennzeichnende Zusätze oder besondere Bekanntheit der den Namen tragenden Person, vermittelt keine Namensfunktion aus der die Löschung einer gleichlautenden Domain verlangt werden könnte.

