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BVerfG, Beschluss 02.07.2013, 1 BvR 1751/12 – „Winkeladvokatur“ zulässige Meinungsäußerung

JudikaturspiegelZIR-Slg 2014/21ZIR 2014, 114 Heft 2 v. 1.4.2014

BVerfG, 02.07.2013, 1 BvR 1751/12
„Winkeladvokatur“ zulässige Meinungsäußerung

Die Zeihung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkel Advokatur“ durch einen anderen Rechtsanwalt greift zwar in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Anwälte ein, ist aber durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt und nur nach den Umständen des Einzelfalls eine unerlaubte Schmähkritik.

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