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Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-131/12, Luxemburg 25.06.2013

JudikaturDatenschutzrechtZIR 2013, 263 Heft 4 v. 1.9.2013

Google Spain SL, Google Inc. vs Agencia Española de Protección de Datos, Mario Costeja González

Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen sind Suchmaschinen-Diensteanbieter für personenbezogene Daten auf den von ihnen verarbeiteten Webseiten nach der Datenschutzrichtlinie nicht verantwortlich.

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