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Rücktrittsrecht bei Online-Auktionen

JudikaturE-Commerce RechtAndreas WiebeZIR 2013, 181 Heft 3 v. 1.4.2013

Normen: KSchG § 1 Abs 2, KSchG § 5 Abs 1, KSchG § 5b Z 4, KSchG § 5e

Für die Unternehmereigenschaft bei Online-Angeboten kommt es nicht auf die Zahl der Bewertungen an, sondern auf das Vorhandensein einer Organisation und BetriebsstätteDer Schutzzweck von § 5a KSchG gebietet eine Anwendung auch auf einen Vertragsschluss mithilfe von Fernabsatzsystemen, die von einer Online-Plattform als Drittem betrieben werden

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