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Aus aktuellem Anlass: - KFZ-Kameras zur Verkehrskontrolle

JudikaturDatenschutzrechtZIR 2013, 173 Heft 3 v. 1.4.2013

Normen: DSG 2000 § 1, DSG 2000 § 7, DSG 2000 § 17, DSG 2000 § 45, DSG 2000 § 50a, DSG 2000 § 50c, SPG § 27, § 54

Kameras in KFZ zur Überwachung des Verkehrsgeschehens erfüllen den Begriff Videoüberwachung nach § 50a Abs 1 DSG 2000.Für die Frage der Zulässigkeit ist die Angabe eines festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zwecks der Datenverwendung essentiell.

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