Der Einkauf über das Internet wird immer attraktiver. Nahezu alle denkbaren Waren und Dienstleistungen sind rasch und einfach über das Internet verfügbar. Der Einkauf im Internet genießt auch den Ruf, besonders günstig zu sein. Es überrascht daher nicht, dass auch Produkte aus der Gesundheitsbranche (zB Arzneimittel) nicht nur in großer Zahl im Internet zum Verkauf angeboten werden, sondern dieses Angebot offenbar auch für viele Konsumenten attraktiv ist. Nach aktueller Gesetzeslage ist die Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung oder durch Versandhandel verboten (§ 59 Abs. 9 AMG). Die Rechtsprechung hat dieses strikte Verbot in den letzten Jahren eingeschränkt. Dieser Beitrag enthält einen Überblick über die Judikatur zum Verbot des Arzneimittelversandhandels mit Verbrauchern in den letzten zehn Jahre und eine Darstellung des aktuellen Standes der österreichischen Rechtslage in diesem Bereich.