Der folgende Beitrag beschäftigt sich einerseits mit dem Begriff des Remakes sowie mit der Unterscheidung zwischen Neuverfilmung und Wiederverfilmung, und andererseits mit der Frage, wer zum Remake eines Filmwerks berechtigt ist. Dabei wird vorab auf die Urheberschaft von Filmwerken und – damit zusammenhängend – auf die aktuelle europarechtliche Judikatur einzugehen sein.