vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz eines Personenbetreuers und internationale Zuständigkeit

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/151ZIK 2026, 153 Heft 4 v. 31.8.2026

EuInsVO 2015: Art 3, 4

GewO: § 159

Im Geltungsbereich der EuInsVO 2015 kann ein Hauptinsolvenzverfahren nur in jenem Staat eröffnet werden, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Bei einer natürlichen Person, die eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen am Ort der Hauptniederlassung dieser Person befindet, auch wenn für diese Tätigkeit kein Personal oder keine Vermögenswerte erforderlich sind (EuGH C-501/23; s ZIK 2025/9, 14; ZIK 2025/40).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte