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Verhältnis Anfechtung - Erlöschen eines exekutiven Pfandrechts

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2026/142ZIK 2026, 147 Heft 4 v. 31.8.2026

IO: §§ 12, 27

EO: § 294

Es können nur Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind, angefochten und den Insolvenzgläubigern gegenüber als unwirksam erklärt werden. Die Anfechtung einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgten Zahlung muss daher scheitern.

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