Der Autor stellt eine systematisch-teleologische Analyse zur Vergleichsfähigkeit von Ansprüchen aus der Verletzung des Verbots der Einlagenrückgewähr unter besonderer Berücksichtigung solidarischer Haftungskonstellationen an und gelangt dabei zu dem Schluss, dass eine Dispositionsbeschränkung jedenfalls dann nicht besteht, wenn der konkrete Vergleich fremdüblich oder betrieblich gerechtfertigt erscheint.

