Die Abhandlung nimmt rezente Änderungen bei der Einhebung der ImmoESt im Fall einer Liegenschaftsverwertung im Insolvenzverfahren in den Blick, die durch das BBKG 2025 und die Einfügung des neuen § 211a BAO veranlasst wurden.
Die Abhandlung nimmt rezente Änderungen bei der Einhebung der ImmoESt im Fall einer Liegenschaftsverwertung im Insolvenzverfahren in den Blick, die durch das BBKG 2025 und die Einfügung des neuen § 211a BAO veranlasst wurden.
