Der Beitrag nimmt das (bisher) überschaubare literarische Interesse an Sicherungsmaßnahmen im Anwendungsbereich der EuInsVO zum Anlass, sich näher mit diesen Instrumenten auseinanderzusetzen. Neben anderem wird dabei deutlich, dass es zahlreiche Abstimmungsprobleme bei gleichzeitiger Beantragung von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren gibt.

