IO: §§ 82, 82b, 82c, 123b, 125
1. Ermittlung der Regelentlohnung
Das InsolvenzG hat zuerst die Regelentlohnung anhand der Bemessungsgrundlagen und der degressiven Prozentsätze zu berechnen. Dann hat es anhand der Kriterien für die Erhöhung bzw Verminderung der Regelentlohnung zu prüfen, ob das Insolvenzverfahren den "Normalfall" über-