IO: § 156
AZG: § 19f
Zeitguthaben, die als solche aufgrund einer Zeitausgleichsvereinbarung iS einer anderen Verteilung der Arbeitszeit auszugleichen sind, stellen keine Entgeltansprüche dar und unterliegen nicht den Wirkungen eines Sanierungsplans.
IO: § 156
AZG: § 19f
Zeitguthaben, die als solche aufgrund einer Zeitausgleichsvereinbarung iS einer anderen Verteilung der Arbeitszeit auszugleichen sind, stellen keine Entgeltansprüche dar und unterliegen nicht den Wirkungen eines Sanierungsplans.