Nach OGH 17 Ob 12/21w ist eine Klage zur Geltendmachung einer gem § 3 Abs 1 IO unwirksamen Vermögensübertragung ins Ausland insolvenznahe iSd Art 6 EuInsVO 2015. Dem stimmt der Autor zu und stellt ergänzende Überlegungen an.
Nach OGH 17 Ob 12/21w ist eine Klage zur Geltendmachung einer gem § 3 Abs 1 IO unwirksamen Vermögensübertragung ins Ausland insolvenznahe iSd Art 6 EuInsVO 2015. Dem stimmt der Autor zu und stellt ergänzende Überlegungen an.