Im Beitrag äußert sich der Autor kritisch zur nunmehrigen hM, wonach der Insolvenzverwalter Insolvenzanfechtungsansprüche durch Abtretung verwerten könne. Er führt dabei insb Argumente für die Einordnung des Anfechtungsanspruchs als höchstpersönliches Recht ins Treffen, was der Abtretbarkeit entgegenstehe.