Bei in der Bilanz ausgewiesenem negativen Eigenkapital besteht die Pflicht zu erläutern, ob Überschuldung vorliegt. Auf Basis einer Darlegung des Überschuldungsbegriffs werden die Anforderungen an eine sachgemäße Erfüllung der Erläuterungspflicht erörtert. Die Autoren erinnern daran, deren Wahrung ernst zu nehmen, und erörtern Haftungsrisiken für Geschäftsleitung und Steuerberater.