Die Handlungspflichten der Geschäftsleiter einer Gesellschaft in der Krise sind in Literatur und Rechtsprechung umfangreich behandelt. In der Praxis ähnlich bedeutend, aber deutlich weniger untersucht ist indes die Frage, welche Handlungspflichten die Geschäftsleiter einer Gesellschaft treffen, die zwar selbst finanziell stabil ist, deren Vertragspartner sich jedoch - potenziell - in der Krise oder Insolvenz befindet. Dieser Beitrag versucht einen Überblick über in diesem Zusammenhang besonders praktisch relevante Bestimmungen und deren Zusammenspiel zu geben. Konkret werden die Nachforschungs- und Informationsbeschaffungsobliegenheiten der Geschäftsleiter im Hinblick auf das Insolvenzanfechtungs- und das Kapitalerhaltungsrecht untersucht.