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Zum Stimmrecht des Kurators gemäß § 95a IO im Insolvenzverfahren

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Philipp AnzenbergerZIK 2023/9ZIK 2023, 20 Heft 1 v. 28.2.2023

Der mit dem PfandBG11Pfandbriefgesetz BGBl I 2021/199; für einen Überblick s Kleinert, Pfandbriefgesetz 2022, ÖJZ 2022/95, 777; Pariasek, Das neue Pfandbriefgesetz, ZIK 2022/137, 133. neu eingeführte § 95a IO normiert Aufgaben und Kompetenzen von Kuratoren, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Geltendmachung der Forderungen gewisser Gläubigergruppen zu bestellen sind. Das Recht der einzelnen Gläubiger, ihre Forderungen selbst anzumelden, bleibt allerdings ausdrücklich unberührt. Im vorliegenden Beitrag werden Fragen zum Stimmrecht des Kurators sowie zur Handhabung einer parallelen Geltendmachung der Forderungen durch einzelne Gläubiger untersucht.

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