Die Europäische Kommission kündigte im Bestreben, einen integrierten EU-Kapitalmarkt zu schaffen, ua Vorschläge zu einer teilweisen Harmonisierung des Insolvenzrechts für Unternehmensinsolvenzen an (s ZIK 2022/177, 165). Sie liegen jetzt in Form des Vorschlags vom 7. 12. 2022 für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vor (COM(2022) 702 final; zu Kurzinformation samt Link s unter https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/civil-justice/civil-and-commercial-law/insolvency-proceedings_en ). Er ist mit über 60 Seiten umfangreich ausgefallen, enthält neben ausführlichen erläuternden Vorbemerkungen den eigentlichen Vorschlag zu einer RL mit 63 Erwägungsgründen und 73 Artikeln. Die geplante RL wird in folgenden Ausgaben der ZIK näher behandelt werden, hier ist nur Platz für kurze erste Informationen.