Der dem Common Law immanente Grundsatz der Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die darauf abzielen, dem Schuldner im Fall der Insolvenz Vermögen zu entziehen, wird dem Grundsatz der Vertragsfreiheit gegenübergestellt.
Der dem Common Law immanente Grundsatz der Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die darauf abzielen, dem Schuldner im Fall der Insolvenz Vermögen zu entziehen, wird dem Grundsatz der Vertragsfreiheit gegenübergestellt.