Mit Blick auf die Besonderheiten der Bankenpraxis sowie das den Kreditinstituten vonseiten der Ein- und Anleger entgegengebrachte Vertrauen stellen die Verfasser kritische Überlegungen zur Frage an, ob die zur Zahlungsunfähigkeit nach § 66 IO entwickelten Grundsätze auch für Kreditinstitute gelten, und gehen dabei insb auf die Beurteilung der Fälligkeit von Verbindlichkeiten ein.